AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen verkehrsmedizin.at

Diese hier genannten Geschäftsbedingungen gelten für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie medizinische Tauglichkeits- und psychische Eignungsuntersuchungen.

Vorrangig gelten Bestimmungen in mit dem Kunden getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Mündliche Absprachen und Auskünfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Wir sind um eine faire und ethisch korrekte Vertragsbeziehung bemüht. Für Konsumenten gilt das Konsumentenschutzgesetz.

​Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie medizinische Tauglichkeits- und psychische Eignungsuntersuchungen

I) Buchung
Durch die Abgabe einer Anmeldung bzw. durch einen Vertragsabschluss erklären sich die Proband*Innen und KursteilnehmerInnen bzw. deren entsendende Stelle mit den AGB einverstanden und werden diese beachten.

Sie können sich per Online-Kontaktformular oder E-Mail über die Website anmelden. Die Buchung ist in jedem Fall verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der jeweiligen Untersuchung.

a) Für die Buchung geben Sie uns zumindest folgende Daten bekannt: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnadresse, email-Adresse und falls vorhanden Ihre TFS-Nummer.
b) Jegliche Datenänderung ist umgehend schriftlich (auch per E-Mail)  zu melden.
c) Bei offenen Forderungen von verkehrsmedizin.at ist eine Buchung nicht möglich.

II) Kursbeitrag
a) Die Kostenaufstellung entnehmen Unternehmen den letzten Zusendungen bzw. Einzelpersonen bei Auftragsvergabe.
b) Die Bezahlung kann ausschließlich per Überweisung vorgenommen werden.

c) Offene Zahlungen, die nach zweimaliger Mahnung (inkl. Mahnspesen) nicht eingelangt sind, werden an ein Inkassobüro weitergeleitet. Es kommen Unternehmerzinsen zur Anwendung.
d) Beachten Sie, dass keine Ratenzahlung möglich ist.

​III) Absage- und Stornobedingungen
a) Bei nicht erfolgten Stornierungen und Nichterscheinen sowie Absagen innerhalb von 24 Stunden eines Werktages vor dem Termin wird grundsätzlich die gesamte Leistung (ohne Laborkosten) verrechnet. 
b) Für Buchungen über Internet oder E-Mail steht den KursteilnehmerInnen, sofern es sich um Konsumenten im Sinne des KSchG handelt, ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist von sieben Werktagen (exklusive Samstage) gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zu, wobei ein Absenden der Rücktrittserklärung binnen der Frist ausreicht. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, sofern der Kurs oder die Veranstaltung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb dieser sieben Werktage beginnt.
c) Laborleistungen werden grundsätzlich im Sinne der Qualitätssicherung im Labor Mustafa/Richter (5020 Salzburg) ausgelagert und sind, wenn nicht anders vereinbart, gesondert beim Auftragserfüller zu begleichen.
d) Wenn Sie uns einen Ersatzteilnehmer nennen, entfallen die Gebühren.

IV) Datenschutz
a) Mit der Buchung erteilen die Probanden*Innen die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zur Person für alle zum Betrieb der verkehrsmedizin.at gehörenden erforderlichen Vorgänge.
b) Die die ProbandInnen betreffenden Daten dienen ausschließlich dem Betriebszweck der verkehrsmedizin.at und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben erforderlich ist.
c) Es erfolgt keine Weitergabe der die Proband*Innen betreffenden Daten an Dritte. Personenbezogene Auswertungen werden nicht erstellt.

​V) Urheberrecht
a) Bei der Anfertigung von Kopien liegt die urheberrechtliche Verantwortung für das Kopieren bei den Benutzer*Innen der Kopiergeräte. Die Vervielfältigung etwaiger Formulare und Unterlagen ist verboten.

VI) Versicherung
Die Untersucher*Innen von verkehrsmedizin.at haben eine Berufshaftplichtversicherung abgeschlossen, übernehmen jedoch keine Haftung für Schäden bei Wegunfällen oder Fahrlässigkeit.
Speziell im Eisenbahnbereich sind die Verkehrswege einzuhalten und der Zutritt zu Eisenbahnanlagen ist strengstens verboten.


VII) Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesen AGB gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Salzburg als vereinbart.

Geschäftsbedingungen für das Geschäftsfeld Unternehmens- und Personalberatung
Diese hier genannten Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsverbindungen im Bereich der Unternehmens- und Personalberatung inklusive der Durchführung von Berufseignungstest. Vorrangig gelten Bestimmungen in mit dem Kunden getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Mündliche Absprachen und Auskünfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. verkehrsmedizin.at ist um faire und ethisch korrekte Vertragsbeziehungen bemüht. Für Konsumenten gilt das Konsumentenschutzgesetz.
Die Leistungen werden für den konkreten Auftrag im schriftlichen Angebot bzw. in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt. Der Auftraggeber hat das Recht auf sämtliche im schriftlichen Angebot oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung fixierten Beratungsleistungen und hat darüber hinaus die Möglichkeit, laufende Aufträge zu erweitern.

1) Personaldossiers und Testgutachten, die dem Auftraggeber übermittelt werden, bleiben im Eigentum von den Vertragserfüllern von verkehrsmedizin.at

Bewerberdossiers und Testgutachten sind vertraulich zu behandeln, die Auftraggeber erhalten diesbezüglich nur den Nachweis der Tauglichkeit bzw. Eignung. Diese dürfen aufgrund des Datenschutzes nicht an Dritte weitergegeben werden.


2) Die Berufseignungstestung ersetzt in keinem Fall die eingehende Prüfung des Kandidaten durch den Auftraggeber und ist eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Testung.

​3) Die Vertragserfüller/Innen von verkehrsmedizin.at verpflichteten sich, alle ihr vom Auftraggeber übermittelten Daten sowie das Beratungsergebnis vertraulich zu behandeln und ihren Mitarbeitern entsprechende Verpflichtungen zur Geheimhaltung aufzuerlegen. Gutachten und Informationen über Bewerber sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

4) Die von verkehrsmedizin.at oder einem adäqaten Vertragserfüller/In ausgestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Sämtliche Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers und sind derart vorzunehmen, dass der Rechnungsbetrag spätestens 8 Tage nach Rechnungserhalt auf dem vom Rechnungsleger bekannt gegebenen Konto gutgebucht ist. Sämtliche Bankspesen gehen ausnahmslos zu Lasten des Auftraggebers. Im Verzugsfalle werden sofort fällige Verzugszinsen in der Höhe von 11 % per anno für die gesamte Verzugsdauer verrechnet. Insbesondere können laufende oder weitere Aufträge des säumigen Schuldners bis zur Bezahlung der fälligen Beträge zurückgestellt werden. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Auftraggeber, die bei verkehrsmedizin.at anfallenden Mahnspesen und alle zur Verfolgung der Ansprüche auflaufenden Kosten, Barauslagen aus welchem Titel auch immer, zu bezahlen. Weiters hat der Auftraggeber neben allfälligen gerichtlich bestimmten Kosten auch sämtliche vorprozessuale Kosten eines Anwalts oder Inkassobüros, insbesondere jedoch die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 gemäß Verordnung des Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBL.Nr. 141/1996, zu vergüten. Eingehende Zahlungen werden zuerst auf Zinsen und Spesen und zuletzt auf die reinen Rechnungsbeträge angerechnet. Rechnungsreklamationen müssen schriftlich erfolgen und werden nur innerhalb von 8 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung anerkannt. Änderungen der Anzeigenpreise treten auch für die laufenden Aufträge sofort in Kraft. Im Falle der Anwendung des Reverse Charge durch den ausländischen Unternehmer verpflichtet sich dieser, diesen Umsatz im Rahmen seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung zu erfassen und seinem Finanzamt zu melden. Eine evtl. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigt die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihr nach dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, gegenständliche Bestimmungen auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden. Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Salzburg. Für allfällige Streitigkeiten aus diesen AGB gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Salzburg als vereinbart.

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Salzburg, März 2025

 

 

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